Erzieher / Erzieherin (konsekutive und praxisintegrierte Ausbildung)

Die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin befähigt zur selbstständigen und eigenverant-wortlichen Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrich-tungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule. Darüber hinaus qualifiziert sie für die pädagogische Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die generalistische Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon werden zwei Jahre fachtheoretisch an der Fachschule absolviert und mit dem Fachschulexamen beendet; daran schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, welches mit einem Kolloquium und, falls dieses erfolgreich absolviert wurde, mit der staatlichen Anerkennung endet. In der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung werden theoretische und praktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt. Daher fallen das Fachschulexamen und das Kolloquium am Ende des dritten Jahres zeitlich zusammen.

Erzieher

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in den Bildungsgang erfordert den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch ein erweitertes Führungszeugnis zu erbringen ist. Darüber hinaus gilt als Zugangsvoraussetzung eine einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger/ in, Sozialassistent/in, Heilerziehungs-helfer/in, Kinderkrankenpfleger) oder eine bestandene Abschlussprüfung in den einschlägigen Bildungsgängen der Höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder der Fachoberschule für Sozialwesen.
Bewerberinnen und Bewerber, die anstelle der o.g. Qualifikation das Abitur, das Fachabitur (schulisch und praktischer Teil I), oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, können aufgenommen werden, wenn sie einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachweisen. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Die Aufnahme in die praxisintegrierte Ausbildung setzt ferner den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die Dauer des Bildungsgangs voraus.

Berufliche Perspektiven

Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule z.B. im Bereich Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik oder soziale Arbeit. Ebenso können verschiedene Aufbaubildungsgänge besucht werden, z.B. Sozialmanagement, Praxisanleitung, Sprachförderung, inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Abschluss

Der Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher“. Er entspricht im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 (Bachelor), ist international anerkannt und eröffnet gleiche Arbeitsmarktchancen wie vergleichbare Bachelorabschlüsse zur frühkindlichen und elementaren Bildung.

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Ansprechpartner/in

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartner/*innen. Diese werden Ihnen gerne zur Seite stehen.

Oliver Frodeno

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