Die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin befähigt zur selbstständigen und eigenverant-wortlichen Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrich-tungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule. Darüber hinaus qualifiziert sie für die pädagogische Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die generalistische Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon werden zwei Jahre fachtheoretisch an der Fachschule absolviert und mit dem Fachschulexamen beendet; daran schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, welches mit einem Kolloquium und, falls dieses erfolgreich absolviert wurde, mit der staatlichen Anerkennung endet. In der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung werden theoretische und praktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt. Daher fallen das Fachschulexamen und das Kolloquium am Ende des dritten Jahres zeitlich zusammen.