Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung

Die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung nach Klasse 9 (Typ 1) oder Klasse 10 (Typ 2) der Hauptschule vermittelt eine berufsbezogene Allgemeinbildung sowie eine berufliche Grundbildung. Im Unterricht werden den Schülerinnen und Schülern auf eine kaufmännische Ausbildung vorbereitet. Sie lernen, wie ein Unternehmen funktioniert, wie mit einem PC im Alltag umgegangen wird und vieles mehr. Die Unterrichtsarbeit in der Schule wird durch praktische Erfahrungen im Rahmen eines dreiwöchigen Vollzeit-Praktikums mit kaufmännisch-verwaltendem Schwerpunkt vertieft. Unterricht wird erteilt
in bereichsspezifischen Fächern
-Geschäftsprozesse im Unternehmen, Personalbezogene Prozesse, Gesamtwirtschaftliche Prozesse, Mathematik, Englisch
im berufsübergreifender Bereich
-Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung, Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre
und im Differenzierungsbereich
-Nach den Möglichkeiten der Schule werden beispielsweise die Fächer Wirtschaftsrecht, kaufmännisches Rechnen und Textverarbeitung angeboten.

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Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme setzt den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 für den Besuch der Berufsfachschule Typ 1 voraus - und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 für den Besuch der Berufsfachschule Typ 2. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Berufliche Perspektiven

Es besteht die Möglichkeit in die Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) des Rhein-Maas Berufskollegs bei einem besonders guten Abschluss der Fachoberschulreife aufgenommen zu werden. Außerdem kann die differenzierte gymnasiale Oberstufe bei Erreichen der Qualifikation bzw. die Klasse 12 der Fachoberschule nach Abschluss einer Berufsausbildung besucht werden. Bei Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses im Bereich Wirtschaft und Verwaltung kann sich für erfolgreiche Absolventen die Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzen

Abschluss

Der Besuch des Bildungsgangs nach dem Hauptschulabschluss der Klasse 9 vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Sinne einer beruflichen Grundbildung und einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss. Der Besuch des Bildungsgangs nach dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 ermöglicht den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife). Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwirbt, wer in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut oder befriedigend bei gleichzeitig drei weiteren befriedigenden Fächern nachweisen kann. Die Note 4 kann in einem der drei Hauptfächer durch eine 2 ausgeglichen werden.

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Ansprechpartner/in

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartner/*innen. Diese werden Ihnen gerne zur Seite stehen.

Anke Hüsch

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