Die zweijährige Berufsfachschule für Kinderpfleger/innen ist eine vollzeitschulische Ausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht sowie zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (FOR) führt.
Bildungsziele
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unterstützen und begleiten das Selbstständigwerden von Kindern. Dies bezieht sich auf verschiedene Handlungsfelder, in denen Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger professionell tätig werden können.
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, um diese Förderung am Alter und Entwicklungsstand, an den Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes zu orientieren und seine soziale und kulturelle Herkunft zu berücksichtigen.
Im Einsatz als Kindertagespflegeperson betreuen und begleiten sie eigenständig die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern. Sie organisieren ihre Aufgaben in Verbindung mit den örtlichen Jugendämtern bzw. den Familienzentren und gliedern sich so ein in regionale Netzwerke.
In der Familie unterstützen sie die Eltern bei der Pflege, Versorgung, Erziehung und Förderung der Kinder.
In den familienergänzenden Betreuungseinrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder und offenen Ganztagsschulen unterstützen sie die Erzieherinnen und Erziehern in der Gestaltung der Prozesse, die das Selbstständigwerden der Kinder fördern.
Aufnahme
Die Aufnahme setzt die Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht sowie den Hauptschulabschluss voraus. Außerdem ist vorzulegen:
- erweitertes Führungszeugnis (welches bei Aufnahme der Ausbildung nicht älter ist als drei Monate ist und erst auf Aufforderung durch die Schule angefordert werden kann)
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Unterricht
Die unterrichtlichen Inhalte gliedern sich in einen berufsbezogenen sowie einen berufsübergreifenden Lernbereich. Hinzu kommt ein Differenzierungsbereich, der je nach schulischer Ausstattung wechselt.
Berufsbezogener Lernbereich
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Um den Abschluss „Kinderpflegerin / Kinderpfleger“ zu erreichen, müssen im Rahmen der Ausbildung insgesamt 16 Wochen außerschulische Praktika abgeleistet werden.
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Z.B. Datenverarbeitung/Textverarbeitung/Musik /Werken
Abschluss
Die Ausbildung endet nach zwei Jahren und erfolgreich abgelegter Berufsabschlussprüfung mit dem Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Dieser umfasst die fachliche Qualifikation der Kindertagespflege.
Mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird der mittlere Bildungsabschluss (FOR) erreicht.
Schulische und berufliche Anschlussqualifikationen
- Besuch einschlägiger Fachschulen, z.B. Fachschulen für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung), Heilerziehungspflege, Familienpflege
- Besuch der Fachoberschule (1 Jahr bis zum Fachabitur)
- Besuch der höheren Berufsfachschule (2 Jahre bis zum Fachabitur)
- Bei zusätzlicher Qualifikation in Deutsch, Mathematik und Englisch ist der Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich (3 Jahre bis zum Abitur)
Zu möglichen Anschlussqualifikationen können während der Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen bzw. die jeweilige Bildungsgangleiter/innen Auskunft geben sowie Beratungen anbieten.
Auskunft/Anmeldung
Anmeldungen werden im Februar jeden Jahres in allen Schulbüros des Berufskollegs entgegengenommen. Dort wird auch jede weitere Auskunft gern erteilt.